Einigung bei der Rahmenfrist-Änderung
In einem „Chefgespräch“ haben sich die Ressorts der Bundesregierung über Änderungen an dem von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf verständigt. Das besondere Engagement von Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier hat entscheidend dazu beigetragen, dass der von uns lang ersehnte Koalitionskompromiss endlich gefunden werden konnte. Damit können unsere gemeinsamen jahrelangen Bemühungen jetzt zu einem guten Abschluss kommen.
Das Bundeskabinett hat dementsprechend am 20. Mai 2009 Erleichterungen im Bezug auf kürzere Zeiträume für die erforderlichen Anwartschaften beschlossen.
Somit kann das Gesetz auf schnellstem Wege vom Bundestag verabschiedet werden. „Sollte uns das mit vereinter Kraft gelingen, ist das ein großer Erfolg der Arbeitsmarkt- und Kulturpolitiker der Koalitionsfraktionen.“
Demnach müssen nun künftig nur noch sechs Monate an Versicherungszeiten innerhalb der vergangenen 2 Jahre vor der Arbeitslosigkeit nachgewiesen werden.
Allerdings greift diese Regelung nur für die Personen, die die Einkommensgrenze von 30.240 Euro nicht überschreiten. Sie entspricht dem Jahresentgelt eines durchschnittlichen Arbeitnehmers.
Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes richtet sich hierbei nach dem Verhältnis zur Anstellungsdauer, da dieses unterhalb der Dauer von 12 Versicherungsmonaten liegt im Verhältnis von zwei zu eins. 6 Monate Versicherungszeit bedeuten hierbei 3 Monate Anspruch, 8 Monate Versicherungszeit 4 Monate Anspruch und 10 Monate Versicherungszeit einen Anspruch von 5 Monaten Arbeitslosengeld.
Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre gibt uns die Möglichkeit, seine Wirkungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz möglichst viele Betroffene zu erfassen.
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Vorsitzender
